Zusammenfassung. Diese Arbeit behandelt die Frage, wie der Griff zum Hals bzw. ein Würgen des Opfers rechtlich und medizinisch zu werten sind. Rechtlich kann der nichttödlich endende Angriff auf den Hals des Opfers als qualifizierte Körperverletzung durch eine das Leben gefährdende Behandlung bzw. als versuchter Totschlag gewertet werden.. Als Würgen bezeichnet man eine Strangulation, bei der der Hals des Opfers durch eine oder beide Hände des Täters zugedrückt wird. Selbstbeibringung kommt praktisch nicht vor. Äußerlich kommt es auch beim Würgen typischerweise zur Ausbildung ausgeprägter Stauungsblutungen im Kopfbereich (Petechien). Die Halsbefunde sind weniger.

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v. 11.03.2014 - 5 StR 20/ 14: Würgen als gefährliche Körperverletzung iSd § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB. BGH sich in dieser Entscheidung ein weiteres Mal mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Würgen am Hals eine Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB darstellt.. Allerdings ist nicht jeder Angriff auf den Hals des Opfers in der Form des Würgens, der zu würgemalähnlichen Druckmalen oder Hautunterblutungen führt, eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne dieser Vorschrift.