Grundsätzlich darf jeder Bürger Betreuer werden. Es gibt zwar Berufsbetreuer, also zum Beispiel Anwälte, die gleich mehrere Personen gesetzlich betreuen, ohne diese vorher zu kennen. Das Gesetz (§ 1897 BGB) sieht aber vor, dass Berufsbetreuer nur dann eingesetzt werden, wenn kein ehrenamtlicher Betreuer verfügbar ist.. Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst wahrnehmen können. Sie ist strikt am individuellen Bedarf des kranken oder behinderten Menschen ausgerichtet, berücksichtigt seine verbliebenen.

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Dort ist vorgesehen, dass das Betreuungsgericht den Betreuer zunächst zu beraten und die Aufsicht über ihn zu führen hat. Dazu kann es auch Anweisungen erteilen und diese über ein Zwangsgeld.. Betreute haben zahlreiche Mitspracherechte. So können sie zum Beispiel nicht nur bestimmen, wer sie sich um sie kümmern soll, sondern auch vom Betreuungsgericht vorgeschlagene Betreuer ablehnen. Auch können sie beim Betreuungsgericht beantragen, einen neuen Betreuer zu bekommen.