Mit welchen Konsequenzen Gehilfen rechnen müssen, hängt von dem Strafmaß der Haupttat ab. Wobei die Strafe für eine Beihilfe gemäß § 27 Abs. 2 StGB zu mildern ist. Helfer werden demnach weniger hart bestraft als der eigentliche Täter. In welchem Umfang die Strafmilderung erfolgt, ergibt sich aus § 49 Abs. 1 StGB. Darin.. Der Annahme einer Beihilfe (§ 27 StGB) zum unerlaubten Aufenthalt nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch tätige Hilfeleistung steht es nicht entgegen, dass der Haupttäter auch ungeachtet der Hilfeleistung zur Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts entschlossen ist.

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Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise von Ausländern und wegen Einschleusens von Ausländern in zwei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen wenden sich die auf die Rüge der Verletzung materiellen.. Strafvorschriften, § 95 AufenthG (Aufenthaltsgesetz). Hier finden Sie Leitsätze und Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu § 95 AufenthG.