Die Dienstjubiläumsverordnung (DJubVO) vom 23.04.1996 (Nds. GVBl. S. 214) regelt die Ehrung von Beamtinnen und Beamten anlässlich der Vollendung einer 25-jährigen, 40-jährigen und 50-jährigen Jubiläumsdienstzeit. Die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit ist in der Verordnung geregelt. Die Ehrung erfolgt durch die Überreichung einer Dank.. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen. Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Baden-Württemberg. § 103 Jubiläumsgabe. (1)Den Beamten ist anlässlich des 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläums eine Jubiläumsgabe zu zahlen. Die Jubiläumsgabe beträgt.
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GÖD-Info: Jubiläumszuwendung. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Aufgrund einiger Anfragen wollen wir die derzeit geltenden Regelungen über die Jubiläumszuwendung erläutern. Die Jubiläumszuwendung ist eine finanzielle Belohnung, die Bedienstete aufgrund treuer Dienste nach vollendeten 25 und 40 Dienstjahren erhalten.. Danach erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bei Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung, soweit sie das Jubiläum frühestens am 01.07.2016 begangen haben. Die Beträge der Zuwendung sehen wie folgt aus: 50 Jahre Dienstzeit: 500,- €. Ihr Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung.